Denkmal, Fassaden und Gebäudereiniger

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Sicher Sauber GmbH

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen

I. ALLGEMEINES

1 GELTUNGSBEREICH

Die Allgemeinen Geschäftsbedin- gungen gelten für Geschäftsbezie- hungen zwischen der FA. Sicher Sauber GmbH kurz „Sicher Sauber“ und dem Kunden, mit Ausnahme von der von uns angebotenen „Win- terdienstbetreuung“. Maßgeblich ist die zu diesem Zeitpunkt geltende Fassung.

Verbraucher sind Verbraucher im Sinne des Konsumentenschutzge- setztes und somit juristische oder natürliche Personen,die keine Unter- nehmer sind.

Unternehmer sind natürliche oder juristische Personen oder rechtsfähi- ge Personengesellschaften für die der gegenständliche Vertrag zum Betrieb ihres Unternehmens gehört.

Kunden sind sowohl Verbraucher als auch Unternehmer.

Abweichende, entgegenstehende o- der ergänzende Allgemeine Ge- schäftsbeziehungen werden selbst bei Kenntnis, nicht Geschäftsbe- standteil, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich zugestimmt.

2 VERTRAGSABSCHLUSS

Unsere Angebote sind unverbindlich und freibleibend. Änderungen tech- nischer Art sowie sonstige Änderung bleiben im Rahmen des Zumutbaren vorbehalten. Mit Zugang des vom Kunden unterfertigten Vertrages o- der im Rahmen einer schriftlich po- sitiven Willenserklärung per Mail, FAX oder Brief gilt der Vertrag als Zustande gekommen!

3 ENTGELT

Die angebotenen Preise sind grund- sätzlich Tagespreise und gelten bis auf Widerruf. Der Kunde verpflichtet sich nach Erhalt der Rechnung in- nerhalb von 14 Tagen das Entgelt zu bezahlen.

Nach Ablauf dieser Frist kommt der Kunde in Zahlungsverzug. Der Kunde hat während des Verzuges die Geld- schuld in der Höhe von 7 % p.a. über den Basiszinssatz zu verzinsen.

Gegenüber dem Unternehmer behal- ten wir uns vor einen höheren Ver- zugszinsschaden nachzuweisen, mind. 9 % oder mehr und diesen geltend zu machen.

Das vereinbarte Entgelt wird ent- sprechend der Feststellung der un- abhänigigen Schiedskommission beim BM für Leistungen der Denk- mal- Fassaden- und Gebäudereiniger per 1.1., wertgesichert.

Der Kunde verpflichtet sich, alle mit der Eintreibung verbundenen Kosten und Aufwände, wie insbesondere Inkassokosten oder Sonstige (Detek- tei, udglm.;) für eine zweckentspre- chende Rechtsverfolgung notwendi- gen Kosten zu tragen.

Der Unternehmer ist nicht zur Zu- rückbehaltung von Zahlungen be- rechtigt!

Wir sind berechtigt, Subunternehmer mit der Durchführung der vertraglich geschuldeten Leistung zu beauftra- gen.

Am Arbeitsort muss -je nach Bedarf – eine Entnahmemöglichkeit für Wasser und Strom zur Verfügung gestellt werden. Diese Kosten inkl. der Kosten zum Betrieb von Maschi- nen udglm., für die Durchführung der Tätigkeiten gehen zu Lasten des Kunden bzw. Auftraggeber.

Dies gilt auch für die Bereitstellung von Toilettenpapier, Handwaschsei- fen, Handtüchern udglm.; bei einem ev. Vereinbarten Einkauf im Rahmen von Serviceleistungen werden diese Produkte gesondert in Rechnung gestellt, zuzüglich MwSt., sowie Fahr- und Wegzeit.

Firmenplanen, Firmentafeln, dürfen an Objekten, Immobilien, für die Dauer des Vertrages, „GRATIS“ d.h., ohne gesonderte Kosten für die Si- cher Sauber zur Werbung oder Mar- ketingzwecken angebracht, aufge- hängt bzw. auf eine andere Art & Weise befestigt werden. In Ausnah- mefällen, kann diese Werbung der Sicher Sauber per Geldbetrag in Eu- ro abgelöst werden. Dieser Betrag wird mit zum. 1 % von der Auftrags- summe festgesetzt.

4 GEWÄHRLEISTUNG

Unternehmer müssen von uns er- brachte Dienstleistungen und gelie- ferte Ware, innerhalb einer ange- messenen Frist auf Mängel untersu- chen und uns diese innerhalb einer Frist von einer Woche, ab Beendi- gung der Dienstleistung bzw. Über- nahme der Ware, schriftlich anzei- gen, andernfalls ist die Geltendma- chung des Gewährleistungsan- spruchs ausgeschlossen. Verdeckte Mängel sind mit einer Frist von einer Woche, ab Entdeckung schriftlich anzuzeigen. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung. Den Un-

ternehmer trifft die volle Beweislast für sämtliche Anspruchsvorausset- zungen, insbesondere für den Man- gel selbst, für den Zeitpunkt der Feststellung des mangels und für die Rechtzeitigkeit der Mängelrüge.

Wir geben gegenüber unseren Kun- den keine Garantien im Rechtssinne ab. Herstellungsgarantien sind davon ausgenommen bzw. bleiben unbe- rührt.

5 HAFTUNG

Unsere Haftung beschränkt sich auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit.

Wird der Vertrag auf Kundenseite von einer Hausverwaltung, eines Immobilienbüros oder ähnlichem abgeschlossen, haften diese neben dem Kunden, als Bürge und Zahler, falls dies vom vertretenen Kunden ausbleibt!

Die Haftung für leichte Fahrlässig- keit, der Ersatz von Folgeschäden, insbesondere beim Verlust von übergebenen Schlüsseln, die Teil einer Schließanlage sind und Ver- mögensschäden, nicht erzielten Er- sparnissen, Zinsverlusten und von Schäden von Ansprüchen Dritter ge- gen den Kunden sind ausgeschlos- sen.

6 DATENSCHUTZ

Sicher Sauber speichert und ver- wendet nach ausdrücklicher Einwilli- gung des Auftraggebers dessen per- sonenbezogene Daten. Vor der Ver- wendung von Daten wird der Auf- traggeber deshalb gefragt, ob dessen personenbezogene Daten gespei- chert und für die genannten Zwecke verwendet werden dürfen.

Der Auftraggeber wird dabei über Art, Umfang und Zweck der Daten-

speicherung, Datenverarbeitung und Datenübermittlung, aber auch über Datenarten, Empfängerkreise, Dienst- leister informiert. Die Zustimmung kann der Auftraggeber jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen. Sicher Sauber stellt vertraglich si- cher, dass Ihre Daten von unseren Partnern/Dienstleistern nicht ohne Ihre Zustimmung an Dritte weiterge- geben bzw. verkauft werden dürfen.

Weiters müssen Ihre Daten von un- seren Partnern/Dienstleistern nach Beendigung des Vertragsverhältnis- ses gelöscht werden.

Für weitere Informationen bezüglich des Datenschutzes verweisen wir auf die Datenschutzverordnung.

7 SCHLUSSBESTIMMUNGEN

Die Vertragsteile vereinbaren als Ge- richtsstand für sämtliche Streitigkei- ten aus einem Vertragsverhältnis die Zuständigkeit der jeweils sachlich zuständigen Gerichte in Wien und die Anwendung des österreichischen Rechts. Erfüllungsort ist Wien.

II. BESONDERE BEDINGUNGEN

1 HAUSBETREUUNG / HAUSREINIGUNG /

CONTAINER – BÜROREINIGUNG

Das Vertragsverhältnis wird auf un- bestimmte Zeit abgeschlossen, mit einer Kündigunsfrist von drei Mona- ten zum Monatsletzten, sofern nicht anderes schriftlich vereinbart wird.

Soweit nicht anders vereinbart, wer- den die vertraglichen Leistungen an Werktagen zwischen 07:00 Uhr und 18:00 Uhr erbracht.

Fällt der für die Reinigung vorgese- hene Tag auf einen Feiertag, wird die Reinigung in der jeweiligen Woche an einem anderen Werktag durchge- führt.

Reinigungsausfälle durch kalendari- sche Feiertage sind in der Pauschale miteinberechnet und werden daher nicht in Abzug gebracht.

Urlaubs- und Betriebssperren, die über einen längeren Zeitraum als zwei Werktage hinausgehen, werden bei rechtzeitiger Bekanntgabe vom Monatspauschalpreis in Abzug ge- bracht! Die Bekanntgabe von Ur- laubs- und Betriebssperren, muss vier Wochen vor dieser bekannt ge- geben werden, ansonsten ist die Monatspauschale voll zu bezahlen. Die Bekanntgabe hat schriftlich, un- aufgefordert zu erfolgen!

2 UNTERHALTSREINIGUNG

Die Unterhaltsreinigung betrifft Räumlichkeiten, die nicht allgemein zugänglich sind. Ab einer Vertrags- dauer von mehr als drei Monaten hat der Kunde einen geeigneten, ver- sperrbaren Raum od. Container zum Umkleiden des Personals bzw. der Unterbringung der Materalien und Geräte zur Verfügung zu stellen. An- sonsten wird zur Gänze auf Pkt. 1 verwiesen!

AGB, Sicher Sauber, Stand 10/2021

Allgemeine Geschäftsbedingungen Winterdienst

1 LEISTUNGSVERPFLICHTUNG:

Die Firma Hausbetreuung Sicher Sauber GmbH, bzw. deren Subunternehmer, im weiteren Auftragnehmer genannt, ver- pflichten sich, die im Vertag angeführ- ten und vom Auftraggeber kurz „AG“ überprüften Flächen in der Zeit von 1. November eines Jahres bis zum 15. April des nächsten Jahres entsprechend der behördlichen Vorschriften nach den Erfordernissen und wirtschaftlicher Zu- mutbarkeit von Schnee zu reinigen und bei Glatteis zu bestreuen.

2 LEISTUNGSUMFANG

2.1 Die Räumung und Streuung der vereinbarten Flächen erfolgt nach den maßgeblichen gesetzlichen Vorschriften (§ 93 Abs. 1 Straßenverkehrsordnung 1960 ), bei anhaltenden Schneefällen in Intervallen von 5 -7 Stunden.

2.2 Die Verkehrsflächenbetreuung er- folgt, wenn vom AG keine anderen Aus- maße angeordnet werden, wie folgt: Gehsteige 2/3 ihrer Gesamtbreite, min- destens jedoch 1,5 m, wo dies möglich ist. Gehsteige in Fußgängerzonen 1 m breit. Bei verparkten Flächen bedarf das Ausmaß der durchzuführenden Reini- gung und die Übernahme der Haftung einer gesonderten Vereinbarung.

steht auch kein Anspruch darauf. Schwarzräumung könnte nur durch ver- stärkten und umweltbelastenden Ein- satz chemischer Dauermittel erfolgen. 2.6 GLATTEIS: bei entsprechender Vor- hersage wird durch den Auftragnehmer prophylaktisch gestreut. Bei andauern- dem, gefrierendem Regen erfolgt eine Streuung in vorgeplanten, verkehrsab- hängigen Intervallen. Streusplitt ist in der Regel bis zu 10 Tage nach dem Aufbringen wirksam und darf in diesem bei sonstigem Haftungsausschluss nicht entfernt werden. Die Wahl des Streuma- terials bleibt dem Auftragnehmer über- lassen. Als Streumaterial wird Streusplitt sowie ein vom Gesetzgeber genehmig- tes Auftaumittel verwendet. Für daraus entstehende Schäden übernimmt der Auftragnehmer keine Haftung. Die Streusplittentfernung wird vom Auftrag- nehmer am Saisonende durchgeführt. Eine gesonderte Splittentfernung ist mit dem Auftragnehmer im Einzelfall zu vereinbaren.

2.7 EXTREMSITUATIONEN: im Falle höherer Gewalt, z.B. Zusammenbruch des Individualverkehrs, extremen Schneemengen, Schneeverwehungen, andauernden, gefrierendem Regen kann eine termingerechte Räumung nicht gewährleistet werden. Die vereinbarten Arbeiten werden spätestens 4 Stunden nach Normalisierung des Verkehrs, er- forderlichenfalls im eingeschränkten Ausmaß, durchgeführt.

2.8 Der Auftragnehmer ist nicht ver- pflichtet, Schnee und Eis, welche nicht unmittelbar auf natürlichen Nieder- schlag zurückzuführen sind ( z.B. defek- te Dachrinnen, Schmelzwasser, Dachla- winen, Schneeräumgeräte usw. ) zu ent- fernen und kann dafür auch nicht haft- bar gemacht werden. Ebenso unter- bleibt die Reinigung, wenn Verkehrsflä- chen im Zuge des Reinigungsdurchgan- ges nicht begehbar sind. (z.B. d. abge- stellte Fahrzeuge, fehlende Schlüssel, usw. ) Die Entfernung dieser oa. Eis- und

2.3 Vereinbarte Flächenausmaße den nur nach der zur

wer-

Verfügung stehenden Schneelagerfläche geräumt. Die zu reinigende Fläche wird bei größeren Schneemengen entspre- chend verringert. Der Auftragnehmer ist nicht verpflichtet, Schnee höher als 80 cm aufzutürmen. Ein allfällig erforderli- cher Schneeabtransport ist gesondert zu vereinbaren.

2.4 Der jeweilige EINSATZBEGINN ori- entiert sich nach der Wettersituation. Bei Schneehöhen bis zu 10 cm ist mit einer Bestreuung im Zeitraum von 5-7 Stunden nach Beginn der Niederschläge zu rechnen.

2.5 SCHWARZRÄUMUNG ist vom Ge- setzgeber nicht vorgesehen, und es be-

Allgemeine Geschäftsbedingungen Winterdienst

Schneemengen ist gesondert in Auftrag zu geben.
2.9 Der Auftragnehmer ist zur Beseiti- gung der Quellen, welche zur Ablage- rung von Eis, Schnee oder sonstigen Verunreinigungen führen, nicht ver- pflichtet. Dies gilt auch für Schneewech- ten und Eisbildung auf den Dächern. ( muss von einem Fachuntern., z.B. Dach- spengler durchgeführt werden).

2.10 TAUWETTERKONTROLLE: Muss gesondert beauftragt werden. Der Auf- tragnehmer ist zur Beseitigung von Schneewechten am Dach, Dachlawinen, Eiszapfen usw. nicht verpflichtet. Dieses Service kann gesondert bestellt werden. 2.11 Auf die ARBEITSWEISE, ZEIT UND AUSFÜHRUNG der Reinigungsarbeiten hat der Auftraggeber keinen Einfluss.

3 HAFTUNG

3.1 Der Auftragnehmer haftet dem Auf- traggeber im Rahmen dieser Geschäfts- bedingungen gegenüber Dritten und Behörden für Schadensfälle, welche auf grob fahrlässige oder vorsätzliche Pflichtverletzung seiner Mitarbeiter zu- rückzuführen ist. Diese Haftung beginnt 5 Tage nach Zahlungseingang des im Vertrag festgesetzten Entgeldes beim Auftragnehmer.

3.2 Der Auftragnehmer lehnt die Haf- tung für alle Unfälle ab, die sich auf be- reits geräumten, oder nachträglich durch Dritte (z.B.: einparkende Autos, Straßenräumgeräte, spielende Kinder usw.) verunreinigten Gehsteigen ereig- nen. Weiters besteht keine Haftung für Schäden, die durch das Verhalten des Auftraggebers, eines Dritten, Zufall oder höherer Gewalt (z.B. Zusammenbruch des Verkehrs, extreme Schneemengen usw.) zurückzuführen sind. Ebenso sind Schäden, die aus Verunreinigung d. Schmelzwasser oder Dachlawinen resul- tieren, von der Haftung ausgenommen. Es sei denn, dass Zusatzservice „Tau- wetterkontrolle“ ist aufrechter Bestand- teil des Vertrages.

3.3 Der Auftraggeber ist verpflichtet, Umstände aus denen der Auftraggeber haftbar werden könnte ( z.B. Körperver- letzung von Passanten ) und Beschädi-

gungen, welche mit dem Reinigungsar- beiten im Zusammenhang stehen, dem Auftragnehmer nach Bekannt werden unverzüglich zu melden und bei Fest- stellung des Sachverhaltes jede zumut- bare Hilfe zu leisten.

4 DATENSCHUTZ

Sicher Sauber speichert und verwendet nach ausdrücklicher Einwilligung des Auftraggebers dessen personenbezoge- ne Daten. Vor der Verwendung von Da- ten wird der Auftraggeber deshalb ge- fragt, ob dessen personenbezogene Da- ten gespeichert und für die genannten Zwecke verwendet werden dürfen.

Der Auftraggeber wird dabei über Art, Umfang und Zweck der Datenspeiche- rung, Datenverarbeitung und Daten- übermittlung, aber auch über Datenar- ten, Empfängerkreise, Dienstleister in- formiert. Die Zustimmung kann der Auf- traggeber jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen.

Sicher Sauber stellt vertraglich sicher, dass Ihre Daten von unseren Part- nern/Dienstleistern nicht ohne Ihre Zu- stimmung an Dritte weitergegeben bzw. verkauft werden dürfen.

Weiters müssen Ihre Daten von unseren Partnern/Dienstleistern nach Beendi- gung des Vertragsverhältnisses gelöscht werden.

Für weitere Informationen bezüglich des Datenschutzes verweisen wir auf die Datenschutzverordnung.

5 ENTGELT

4.1 Der Anspruch auf Entgelt ist vom Ausmaß der witterungsbedingt anfal- lenden Arbeiten unabhängig. Er besteht auch dann in vollen Umfang, wenn die Reinigungsarbeiten aus Umständen un- terbleiben müssen, auf welche der Auf- tragnehmer keinen Einfluss hat. (z.B. Straßenbauarbeiten, Reinigung durch Dritte usw.) Im Falle einer Veräußerung der Liegenschaft oder Wechsel der Hausverwaltung haftet der Auftraggeber für eine ordnungsgemäße Kündigung bzw. Übertragung des Vertrages. Ersatz- vornahmen durch den Auftraggeber

bedürfen der Zustimmung des Auftrag- nehmers.
4.2 Zahlungsverzug des Auftragsgebers entbindet den Auftragsnehmer von je- der Haftungs- und Reinigungspflicht.

4.3 Der Auftraggeber trägt alle Mahn- u. Inkassospesen, insbesondere die Kosten eines vom Auftragsnehmer beigezoge- nen Anwaltes, sowie Verzugszinsen in der Höhe von 14 % p.a. Der Auftrag- nehmer ist ohne Entgeldminderung und vorheriger Mahnung von jeder Haftung und Arbeitsverpflichtung bis 5 Tage nach Zahlungseingang befreit. Sämtli- che offene Raten werden sofort zur Zah- lung fällig. Die Ratenzahlungsvereinba- rung für die Folgejahre erlischt.

4.4 Bei einer Mehrheit der Hauseigen- tümer haften alle für die Verpflichtun- gen zur ungeteilten Hand. Für den Fall, dass der Hauseigentümer nicht Namen, Beruf und Anschrift der Hauseigentü- mer bei Vertragsabschluss bekannt gibt, haftet er neben diesen als Bürge und Zahler.

4.5 Sämtliche im Vertrag vereinbarten Reinigungspauschalen gelten jeweils für die Dauer einer Saison (wenn separate Verträge) ansonsten ganzjährig und werden die Kosten monatlich alequote berechnet und werden auf Beschluss der unabhängigen Schiedskommission beim BmwA für Leistungen im Denk- mal- Fassaden- und Gebäudereini- gungsgewerbe automatisch für die Fol- gesaison/Folgejahr angeglichen, ohne dass es einer Vertragskorrektur bedarf.

6 DAUER DES VERTRAGSVERHÄLTNISSES:
Die Kündigungsfrist beträgt 3 Monate, sofern nichts anderes vereinbart, mittels eingeschriebenen Brief bzw. schriftlich per FAX oder Mail, mit Unterschrift und Stempel!

5.1 VORZEITIGE VERTRAGSBEENDIGUNG: Falls der Auftragnehmer in Ausnahmesituationen einer vorzeitigen Vertragsauflösung zu-

stimmt, sind ihm vom AG sämtliche ge- tätigte Aufwendungen, sowie der entspr. Verdienstentgang zu ersetzten. Spesen i.d.H von € 21,80 werden zusätzlich ver- rechnet.

7 INNENFLÄCHEN: Ein Anspruch auf Reinigung von Flächen, die zur Zeit des routinemäßigen Einsatzes verschlossen sind, besteht nicht, falls dem Auftrag- nehmer nicht zeitgerecht zwei Schlüssel zu gesandt wurden. Bei Verlust des Schlüssels wird nur der Ersatz im Wert des Einzelschlüssels geleistet.

8 Für Schäden durch Räumgeräte und Streumaterial an Verkehrsflächen und Grünanlagen, auch deren Einfassungen, wenn deren Abgrenzung bei Schneelage nicht eindeutig ersichtlich ist, sowie für Frostausbrüche, kann keine Haftung übernommen werden. Der Auftragneh- mer ist nicht verpflichtet, Streugut aus den Grünflächen zu entfernen.

9 FIRMENTAFELN: Zur Kennzeichnung der Liegenschaften können an Haus- wänden, Zäunen usw. Firmenschilder montiert werden. Es kann keine Haftung für die aus der Montage resultierenden Schäden oder Verunreinigungen über- nommen werden.

10 MÜNDLICHE NEBENABREDEN:

Jede Abweichung von diesen Allgemei- nen Geschäftsbedingungen bedarf zu ihrer Rechtswirksamkeit der schriftli- chen Bestätigung der Firma HAUSBETREUUNG Sicher Sauber GmbH!

11 Gerichtsstand: Für Auftraggeber, die im Sinne des KSG Unternehmer sind, wird das sachlich zuständige Gericht in Wien als ausschließlicher Gerichtsstand vereinbart.

Stand: 10/2021